Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG regelt sicherheitstechnische Anforderungen für alle Maschinen/Geräte bei denen mindestens eine Komponente motorisch oder auch mittels Federkraft angetrieben wird. Bei Großküchengeräten trifft dies bei einer Vielzahl von Geräten zu. Zu nennen sind z.B. das Lüfterrad eines Heißluftdämpfers oder der durch Federkraft unterstützte Deckel eines Kochkessels. Mit der Einhaltung dieser Richtlinie kann die CE-Kennzeichnung der Maschine erfolgen.