Das Aktionsbündnis für individuelles Heizen „Freie Wärme“, in dem der HKI Mitglied ist, setzt sich in der Öffentlichkeit für die Wahlfreiheit der Heizungstechnik durch den Eigentümer ein. Behördliche Eingriffe in den Wärmemarkt, wie Anschluss- und Benutzerzwänge an monopolistisch strukturierte Wärmenetze (Nah- und Fernwärme) bzw. lokale Verbrennungsverbote für einzelne Energieträger, werden von dem Aktionsbündnis nicht befürwortet. Im Dialog mit den Gemeinden und den betroffenen Anwohnern werden regelmäßig Standardlösungen geprüft und ggf. diskutiert sowie gemeinsam mit dem örtlichen Handwerk Ratschläge und praktikable Alternativen vorgestellt.
Gerade vor dem Hintergrund, dass eine erfolgreiche Energiewende nicht mit nur einer Technologie erreicht werden kann, setzt sich das Aktionsbündnis für Technologieoffenheit ein. So müssen auf dem Weg zum gemeinsamen Klimaziel zunächst alle verfügbaren Technologien berücksichtigt werden. Ganz im Sinne einer freien Marktwirtschaft. Leider gibt es in vielen Regionen neben der dezentralen Beheizung mit Wärmeerzeugern in den Gebäuden auch eine zentrale Gebäudeheizung über Wärmenetze. Das Aktionsbündnis setzt sich in diesem Zusammenhang für eine wirtschaftliche und ökonomische Wärmeversorgung ein. Die Bewohnerinnen und Bewohner sollen – ohne vertraglich geregelten Anschluss- und Benutzerzwang – eine auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Wärmeversorgung unter Berücksichtigung von Kosten- und Umweltaspekten wählen können. Zumal die Fernwärme-Verordnung den Versorgern erlaubt, Verträge abzuschließen, welche die Kunden für zehn Jahre binden.
Das Thema wird im Zuge des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wichtiger denn je, da das GEG eng mit der kommunalen Wärmplanung ab 2024 verknüpft wird. Fragen wie zukünftig meine eigene Wärmeplanung ausschauen soll, was ich darf und was ich nicht darf um auf die 65%-Vorgabe zu kommen bzw. besser nicht tun sollte und ob ich eine Wärmepumpe anschaffen oder ob in mein Wohngebiet schon bald ein Fernwärmenetz kommt, soll das GEG i.V.m. mit dem Wärmeplanungsgesetz klären. Das Kernanliegen des GEG ist es, die Wärmeerzeugung klimaneutral zu gestalten, also möglichst ohne fossile Energieträger und mit mehr erneuerbaren Energien. Mit dem Wärmeplanungsgesetz verpflichtet der Bund wiederum die Länder, eine verbindliche Wärmeplanung zu erarbeiten, wie sie ihre Heizinfrastruktur klimaneutral umbauen wollen. Die Länder können diese Aufgabe aber an die Kommunen delegieren. Hier spilet dann der kommunale Klimamanager i.d.R. mit einem ausführenden Dienstleister ein ezentrale Rolle. Dies sollte dann Systemoffen, wirtschafltich und vor allem ohne Zwänge erfolgen.
Weitere Infos unter: Home: Freie Wärme (freie-waerme.de)