Emissionen die beim Heizen entstehen, sollen die Luft in Wohngebieten weniger belasten. Deshalb müssen Schornsteine bei Neubauten, bzw. nachträglich gebauten Schornsteinen, in einigen Fällen ab 2022 gem. des § 19 der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) höher gebaut werden, bzw. den Dachfirst grundsätzlich um mindestens 40 Zentimeter überragen und zwar unabhängig davon, ob der Schornsteinzug innenliegend oder außen positioniert ist.
Das regeln die sog. neuen Ableitbedingungen. So sollen die Abgase durch höhere Schornsteine möglichst weit nach oben gelangen, wo der Wind diese vortragen kann und sie dadurch nicht die Nachbarn belasten. Weiter soll ein Ansammeln von Abgasen in dichter Wohnbebauung damit verhindert werden. Bei bereits bestehenden Anlagen greift die Regelung allerdings nicht. Wer aber eine Feuerstätte ab 2022 neu errichtet und noch keinen Schornstein hat, muss die neuen Bedingungen der Schornsteinhöhen berücksichtigen.
Bereits Anfang 2021 hatte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) mit dem Referentenentwurf die öffentliche Anhörung für die Änderung der Ableitbedingungen der 1. BImSchV eingeleitet. Im darauf folgenden Zeitraum hat der Verband zusammen mit diversen Partnerverbänden und Branchenorganisationen Kommentare sowie Vorschläge erarbeitet, um die Belange von Klimaschutz und Luftreinhaltung sowie Ableitung von Abgasen in Einklang zu bringen. Mit Erfolg – denn so konnte am Ende ein Bestandschutz für ältere Gebäude mit bereits vorhandener Feuerstätte erwirkt werden.
Den Schornstein immer mit einplanen
Darüber hinaus empfiehlt der Verband regelmäßig in Richtung seiner Endverbraucherkommunikation, bei der Neubauplanung auch an den Schornstein zu denken und weist darauf hin, dass eine nachträgliche Installation mit erheblichem Mehraufwand verbunden ist. Da Häuser für Jahrzehnte bewohnt werden, ist es mit Blick auf die spätere Wärmeplanung sinnvoll, einen Schornstein von Beginn an zu errichten, auch wenn dieser noch nicht im vollen Umfang genutzt wird. Darüber hinaus steigt damit der Wert einer Immobilie.
Eine mögliche Methode bei Bestandsgebäuden wäre dagegen die Montage eines außen am Haus entlang geführten Edelstahlschornsteins, der für alle zugelassenen Feuerstätten genutzt werden kann. Sofern der Edelstahlschornstein firstnah montiert wird, ist das von Vorteil. Denn im Rahmen der Neuregelung vergrößert sich sonst der Montageaufwand, je weiter die Schornsteinmündung vom First entfernt ist, da die Länge des freistehenden Rauchrohres überproportional zunimmt und ab drei Metern der Schornstein zwingend abgesichert, also abgestützt oder abgespannt werden muss. Grundsätzlich ist aber auch eine innengeführte Abgasanlage in Leichtbauweise mit mittlerweile geringem Montage- und Kostenaufwand - ohne hohe statische Anforderungen - möglich.
Ein zweiter Ansatz ist der nachträgliche Einbau eines gemauerten Schornsteins. Hierbei werden Decken und Wände durchbrochen. Damit alles im Einklang mit der Statik ist, bieten sich Leichtbauschornsteine an, die aus Fibersilikat bestehen. Derartige Systeme sind in den Abmessungen sehr kompakt und so leicht, dass sie auf jeder normalbelastbaren Geschossdecke montiert werden können.