Der HKI-Verband setzt sich dafür ein, dass sowohl Festbrennstofffeuerstätten als auch Wohnungslüftungsanlagen in Gebäuden gemeinsam betrieben werden können. In einem Expertenkreis mit den beteiligten Gewerken wurde der Stand der rechtlichen Grundlagen und das Wissen der Gewerke für die Nutzung einer Festbrennstofffeuerstätte und einer Lüftungsanlage in einem Gebäude bzw. einer Nutzungseinheit in einer Übersicht zusammengestellt sowie die Verantwortlichkeiten dargestellt. Es werden außerdem Mustererklärungen (Herstellererklärung für Wohnungslüftungsgeräte und Fachunternehmererklärung) zur Verfügung gestellt, die die Anwendung in der Praxis erleichtern sollen. Der HKI unterstützt seine Mitglieder mit seinen Aktivitäten und der Zusammenarbeit mit den Gewerken für das Gelingen des gemeinsamen Betriebes bei der praktischen Umsetzung.