HKI Online Logo

Die REACH-Verordnung (EG) 1907/2006 ist die Europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe und regelt die Rahmenbedingungen für die Inhaltsstoffe von Produkten in den EU-Mitgliedstaaten. Unter REACH werden chemische Stoffe hinsichtlich ihres Gefährdungspotentials bewertet, einzelne Verwendungen von Stoffen beschränkt bzw. alle Verwendungen verboten, es sei denn, es wurde eine Zulassung für eine bestimmte Verwendung erteilt. Von der REACH-Verordnung sind nahezu alle industriellen Lieferketten in Europa betroffen. Der HKI unterstützt seine Mitglieder mit aktuellen Informationen zu Chemikalien-Bewertungen sowie resultierenden Beschränkungsvorhaben und vertritt ihre Interessen auf nationaler sowie europäischer Ebene. 


Die RoHS-Richtlinie 2011/65/EU beschränkt die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten, damit möglichst wenig umweltgefährdende Substanzen im Elektroschrott enthalten sind. In Deutschland wird die RoHS-Richtlinie durch die ElektroStoffVerordnung (ElektrostoffV) umgesetzt. Bisher wird mit der RoHS-Richtlinie die Verwendung von zehn gefährlichen Stoffen (Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertigem Chrom, polybromierten Biphenylen (PBB), polybromierten Diphenylether (PBDE), Di(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP), Butylbenzylphthalat (BBP), Dibutylphthalat (DBP), Diisobutylphthalat (DIBP) beschränkt. Die EU-Kommission plant bereits die Erweiterung der Gefahrenstoffliste. Um sicherzustellen, dass in den Elektro- und Elektronikprodukten nicht mehr als die erlaubte Menge der gefährlichen Stoffe enthalten ist, hat der Hersteller eine CE-Konformitätserklärung zu erstellen. Der HKI unterstützt seine Mitglieder mit aktuellen Informationen zu den Stoffverboten und vertritt ihre Interessen auf nationaler sowie europäischer Ebene.