Die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 zur Lebensmittelhygiene gilt für alle Lebensmittelbetriebe und regelt die grundlegenden hygienischen Anforderungen an die betriebliche Ausstattung wie z.B. Großküchengeräte und -einrichtungen, Personalhygiene sowie Pflicht zu Eigenkontrollen nach HACCP-Grundsätzen. Die Vorschriften haben das Ziel, eine einwandfreie Beschaffenheit der Lebensmittel von der Herstellung bis zur Abgabe an den Verbraucher sicherzustellen. Die Großküche als lebensmittelverarbeitender Betrieb hat die Bestimmungen der Verordnung gänzlich einzuhalten, wobei die Verantwortung für die sach- und fachgerechte Umsetzung der Vorgaben der Lebensmittelunternehmer trägt.