Über die gesetzlichen Anforderungen in der Lebensmittelhygiene hinaus, dienen Normen zur Orientierung. Sie helfen bei der Interpretation der im Lebensmittelhygienerecht häufig vorkommenden unbestimmten Rechtsbegriffe. Sie haben zum Ziel, die Einhaltung von hygienisch einwandfreien Bedingungen bei der Planung, Konstruktion und beim Umgang mit Lebensmitteln in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung zu erleichtern. Des Weiteren geben Hygienenormen praxisnahe Hinweise für den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln und Einschränkungen für die Herstellung und Abgabe von Lebensmitteln an bestimmte Personengruppen der Gemeinschaftsverpflegung.