Die europäische Drinking Water Direktive 2020/2184/EU legt hygienische Vorgaben an wasserführende Bauteile bis zur Entnahmestelle fest. Die TrinkWV ist die nationale Umsetzung dieser Europäischen Verordnung. Aber im Gegensatz dazu endet der Geltungsbereich an der ersten Sicherungseinrichtung des Geräts. Somit unterliegen auch Großküchengeräte dieser Verordnung sobald sie an die Wasserversorgung angebunden sind.