Trinkwasser muss hygienisch unbedenklich sein. Um dies sicherzustellen, werden in der TrinkWV und materialabhängigen Bewertungsgrundlagen Vorgaben inklusiv der Materialzusammensetzungen gestellt. Um die hygienische Unbedenklichkeit zu gewährleisten, kann es sogar zu aufwendigen Nachweisverfahren kommen. Im Bereich von Großküchengeräten sind für alle Maschinen/Geräte diese Vorgaben anzuwenden, wenn sie an die Wasserversorgung angebunden sind. Der Gültigkeitsbereich umfasst alle Komponenten bis zur ersten Sicherungseinrichtung der Maschine/Gerät.