Die WEEE-Richtlinie 2012/19/EU regelt die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten und die abfallrechtliche Produktverantwortung der Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten. In Deutschland wird die WEEE-Richtlinie durch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) umgesetzt. Ziel sowohl der Richtlinie als auch des ElektroG ist die Reduktion von Abfällen durch Wiederverwendung, Recycling oder Verwertung. Des Weiteren werden Mindestanforderungen für die Behandlung von elektronischen Altgeräten festgelegt. Die Richtlinie findet für alle Elektro- und Elektronikgeräte Anwendung. Der HKI-Verband unterstützt seine Mitglieder mit aktuellen Informationen zur WEEE-Richtlinie sowie ElektroG und vertritt ihre Interessen auf nationaler und europäischer Ebene sowie bei der Stiftung EAR (stiftung elektro-altgeräte register).