Diese Richtlinie 2014/53/EU schafft regulatorische Rahmenbedingungen für die Markteinführung von Funkanlagen im europäischen Binnenmarkt. Die Richtline stellt wesentliche Anforderungen an Sicherheit, Gesundheit und elektromagnetische Kompatibilität von Funkanlagen sowie deren effiziente Nutzung des Radiospektrums. Diese Richtlinie erfährt auch im Ökosystem der Großküche eine immer größere Bedeutung, da aufgrund der zunehmenden Digitalisierung auch innerhalb der Großküche Daten via Funk (z.B. WLAN) ausgetauscht werden, wie zum Beispiel um Großküchenprozesse zu monitoren. Die Umsetzung in nationales Recht ist über das Funkanlagengesetz (FuAG) erfolgt. Dieses Gesetz resultiert aus der europäischen Funkanlagenrichtlinie und regelt die Mindestanforderungen auf dem deutschen Markt. Der Verband unterstützt seine Mitglieder bei der praktischen Umsetzung der Anforderungen, die in der Funkanlagenrichtlinie und im Funkanlagengesetz adressiert werden.