Die Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 über Materialien und Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, ist eine Rahmenverordnung zur Lebensmittelsicherheit. Ziel ist es Materialien so herzustellen, dass sie unter normalen oder vorhersehbaren Verwendungsbedingungen keine Bestandteile in Mengen an Lebensmittel abgeben, die die menschliche Gesundheit gefährden, eine unvertretbare Veränderung der Zusammensetzung bewirken oder die organoleptischen Eigenschaften der Lebensmittel beeinträchtigen. Für einzelne Materialien sind Einzelmaßnahmen zur Materialbeschaffenheiten festgelegt. Sofern die Einzelmaßnahmen als EU-Richtlinien vorliegen, sind sie in der nationalen Bedarfsgegenständeverordnung umgesetzt. Allgemeine Anforderungen an eine „Gute Herstellungspraxis“ während des Herstellungsprozesses von Lebensmittelbedarfsgegenständen sind ergänzend in der Verordnung (EU) Nr. 2023/2006 vorgegeben.