Die Verordnung stellt Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Festbrennstoff-Einzelraumheizungen ab dem 01.01.2022. Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräte müssen demnach Anforderungen an den Jahresheizwirkungsgrad erfüllen und entsprechende Grenzwerte für Emissionen (Staubemissionen (PM), gasförmige organische Verbindungen (OGC), Kohlenmonoxidemissionen (CO) und Stickoxidemissionen (NOx)) einhalten. Hersteller müssen außerdem für Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräte neue Produktinformationen (wie Technische Dokumentation, besondere Vorkehrungen beim Zusammenbau, der Installation oder Wartung sowie Informationen zur Zerlegung, Wiederverwertung und/oder Entsorgung am Ende des Lebenszyklus) zur Verfügung stellen.
Hersteller von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten müssen eine Konformitätsbewertung nach Verordnung (EU) 2015/1185 und eine Konformitätserklärung nach Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG erstellen.
Nach der Verordnung (EU) 2015/1186 gibt es verbindliche Anforderungen an die einheitliche Energieverbrauchskennzeichnung und Einzelraumheizgeräte werden seit 01.01.2018 mit einer Energieverbrauchskennzeichnung versehen. Beide Verordnungen müssen von den Herstellern eingehalten werden, bevor sie Einzelraumfeuerstätten für feste Brennstoffe auf den Markt bringen. Der HKI-Verband unterstützt seine Mitglieder bei Fragen zur Umsetzung der Verordnungen (EU) 2015/1185 sowie 2015/1186 und vertritt Ihre Interessen auf nationaler und europäischer Ebene.
Für die Abwicklung der Umsetzung der Ökodesign-Anforderungen stellt der HKI-Verband seinen Mitgliedern Informationsunterlagen zur Verordnung (EU) 2015/1185, Muster für Konformitätserklärungen und Technische Dokumentation, ein Formblatt für die Technische Dokumentation sowie einen Entsorgungsleitfaden für die Erfüllung der Ökodesign-Anforderungen zur Verfügung.